Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD?

Was ist CSRD und wen betrifft es?

Mit der neuen europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet die EU die Mehrheit aller Unternehmen, einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Sie sind zukünftig verpflichtet, Auskunft über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck zu geben.

Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und wird ab 2025 bis 2028 schrittweise eingeführt. Sie gilt für Unternehmen unabhängig von einer Börsennotierung und dem bisherigen Schwellenwert von 500 Mitarbeitern. Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird angehoben und der Finanzberichterstattung gleichgestellt.

Ab wann ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen?

Sie sind ab 01.01.2025
berichtspflichtig, wenn Sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:

  • 250 Beschäftigte
  • 20 Mio. EUR Bilanzsumme
  • 40 Mio. EUR Umsatzerlöse

Sie sind ab 01.01.2026 berichtspflichtig, wenn sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:

  • 10 Beschäftigte
  • 350.000 EUR Bilanzsumme
  • 700.000 EUR Umsatzerlöse

Sie sind als Nicht-EU-Unternehmen ab 01.01.2028
berichtspflichtig, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU
  • 150 Mio. EUR Konzernumsatz in der EU

Wichtig zu wissen! Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen künftig – im Sinne der Zugänglichkeit – in digitalem Format auffindbar und maschinenlesbar sein.

CSRD-Anforderungen & Fristen: Was es im Vorfeld zu beachten gibt

Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zu den vorgegebenen Fristen erfordert eine engmaschige Zeitplanung. Es ist wichtig, sich im Vorfeld mit den Bedingungen vertraut zu machen, um dann einen praktikablen Lösungsweg zu erarbeiten.

Inhalte des Lageplans

Als Unternehmen sind Sie in Zukunft jährlich verpflichtet, einen geprüften Lagebericht vorzulegen, der neue Kennzahlen (KPI) auf Basis einer EU-Taxonomie enthalten muss. Dazu gehören Daten über CO2-Einsparungen, Energieverbrauch und Wiederverwertungsraten sowie bekannte Kennzahlen wie Umsatz, Investitionskosten und Betriebskosten, die mit nachhaltigen Aktivitäten aufzuzeigen sind.

Zeitliche Fristen

Nach aktueller EU-Meldepflicht sind viele Unternehmen bereits 2025 (!) erstmals verpflichtet, ein CSRD Reporting über das Jahr 2024 abzugeben. Damit müssen alle für die CSRD Berichterstattung notwendigen Daten in einer angepassten Dateninfrastruktur bereits 2024 messbar und abrufbar sein: zuverlässig, digital und rechtzeitig.

Unterschiedliche Dateiformate

Das Erstellen eines rechtskonformen CSRD Reportings ist nicht 1:1 vergleichbar mit der Berichterstattung von Finanzdaten. Beim Reporting von nicht-finanziellen Daten wie CSRD haben Sie es mit teils völlig unterschiedlichen Datenquellen und -formaten zu tun. Dafür ist es notwendig, Daten aus verschiedenen Quellen (Systeme, Datensilos) zu ermitteln und zu extrahieren, erforderliche Informationen zusammenzufassen und zu analysieren sowie Daten in einem strukturierten, überprüfbaren CSRD-Bericht abzubilden.

Passendes Verfahren

Viel Zeit bleibt nicht für die Entwicklung und Abbildung einer passenden Strategie inklusive eines verlässlichen Verfahrens, einer angepassten IT-Infrastruktur (Data Management Lösung, Software) sowie automatisierten Prozessen für eine verlässliche Datenerhebung und Datenanalyse.

Verlieren Sie keine Zeit und bereiten Sie sich jetzt auf die neue CSRD Berichterstattung vor!
Wir unterstützen Sie gerne.

10 Schritte zur CSRD Berichterstattung

Wir haben für Sie zehn wichtige Punkte zusammengestellt, die Ihnen bei der Realisierung des neuen CSRD-Reporting helfen:

Graphik zeigt 10 Schritte zum CSRD Reporting

CSRD ohne Kopfzerbrechen

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